Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag.
Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht schriftlich anerkannt haben,
sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

1. Preisangebot. Die Preisangebote werden in Euro abgegeben.
Bei den genannten Preisen handelt es sich, wenn nicht anders vermerkt, um Nettopreise,
denen jeweils der durch das Gesetz vorgeschriebene Mehrwertsteuersatz zugerechnet wird,
sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit unserer Auftragsbestätigung.
Preislisten für Wiederverkäufer verstehen sich netto ab Lager Rostock zuzügl. der jeweils gültigen MwSt
sowie der Kosten für Porto/Verpackung.

2. Zahlungsbedingungen. Die Rechnung (Nettopreis zuzügl. MwSt)
wird nach erbrachter Leistung gestellt. Liegt bei Fertigstellung oder nach Eintreten der Abnahmeverpflichtung
keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware bei uns eingelagert,
so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgestellt.
Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug in Euro zahlbar.
Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Ebenso sind wir berechtigt,
sofortige Bezahlung zu verlangen, sofern der Auftraggeber bei anderen Lieferungen oder bei Geschäften
mit Dritten seinen Verpflichtungen nicht pünktlich nachkommt.
Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung.
Bei größeren Aufträgen oder Bereitstellung größerer Mengen oder besonderer Materialien
durch unsere Seite können Zwischenrechnungen aufgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozent über dem jeweiligen Landesbank-Diskontsatz zu vergüten.

3. Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der o.g. Firma,
solange der vereinbarte Preis dieser oder anderer Rechnungen noch nicht entrichtet ist.
Forderungen aus der Weiterveräußerung von vorbehaltsbelasteten Waren werden aus der o.g. Firma zur Sicherung
ihrer Forderungen abgetreten. Die o.g. Firma verpflichtet sich zur Freigabe der zur Sicherung abgetretenen Forderungen,
soweit die ihr gewährten Sicherungen ihre Forderungen um 25 Prozent übersteigen.

4. Lieferungen gelten ab o.g. Firma, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Transportversicherungen werden von der o.g. Firma nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
Das gleiche gilt auch für eventuelle Rücksendungen bei Gewährleistungsansprüchen.

5. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist
ist der Käufer entsprechend §326 Abs. 1 BGB berechtigt und verpflichtet, der o.g. Firma eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen.
Ansprüche auf Schadenersatz infolge verzögerter Lieferungen sind ausgeschlossen.
Umstände der höheren Gewalt, welche die fristgemäße Lieferung erschweren oder unmöglich machen,
geben der o.g. Firma das Recht, entweder die Leistung nach Beseitigung der Behinderung zu erbringen
oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

6. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der Ware besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind.
Mängel eines Teils der Lieferung können nur zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen, wenn an der Teilleistung
objektiv kein Interesse bestehen kann. Bei Vorliegen von Gewährleistungsansprüchen hat die o.g. Firma
das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sind diese unmöglich oder werden sie von der o.g. Firma verweigert,
so kann der Kunde das Recht auf Minderung geltend machen.

Gewährleistungsansprüche bestehen nur bei Waren, an denen nicht schon durch den Kunden oder Dritte manipuliert wurde.
Bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Fehlbehandlung der Ware besteht ebenfalls kein Gewährleistungsanspruch.

7. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet,
auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

8. Urheberrecht. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen
ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren
und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen oder dergleichen verbleiben,
vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelungen, beim Lieferanten, Druckstöcke und Prägeplatten bleiben Eigentum
der o.g. Firma, es sei denn, dass sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

9. Satzfehler. Von der o.g. Firma infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete
oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen,
werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

10. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- oder sonstige Fehler zu prüfen
und der o.g. Firma druckreif erklärt zurückzugeben. Die o.g. Firma haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes
zu Lasten des Auftraggebers.

11. Mehr- oder Minderlieferung. Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert.
Der Aufraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10 Prozent anzuerkennen.
Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der Mehr- oder Minderlieferungen, wenn die benötigte Papiermenge für den Auftrag
als Sonderanfertigung beschafft wurde.

12. Periodische Arbeiten. Soweit für periodische Arbeiten nicht besonders vertragliche Abmachungen
zugrunde liegen, gilt als gewerbeüblich Folgendes: Regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, die keine Kündigungsfrist
und kein bestimmter Endtermin für vereinbart wurden, können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss
eines Monats gekündigt werden. Falls der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag über 500¤ liegt,
erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Im Falle eines Zahlungsverzugs kann die o.g. Firma fristlos kündigen.

13. Firmentext und Firmenzeichen. Die o.g. Firma behält sich das Recht vor, ihren Firmentext
oder ihr Firmenzeichen nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

14. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Bei Handelsgeschäften und Vollkaufleuten wird für beide Teile
unser Firmensitz als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.